Französischer Kassationsgerichtshof: EncroChat Beweiserhebung in Frankreich rechtswidrig

"Republik Frankreich — nicht nur ein Gründungsmitglied der europäischen Union, sondern auch eines der Mutterländer des modernen Menschenrechtsverständnisses —" (KG, Beschl. v. 30.08.2021 - 2 Ws 79/21)

 

Und hier der nächste Paukenschlag: Die unter Berufung auf das französische Militärgeheimnis geheimgehaltene Erhebung der EncroChat-Daten ist rechtswidrig, solange nicht die für eine solche Maßname notwendigen Erklärungen und Zertifikate beigebracht werden. Dies ist bislang nicht geschehen. Daher hat der Kassationsgerichtshof das der Entscheidung zugrunde liegende Urteil aufgehoben und an die erste Instanz zurückverwiesen.

 

Jetzt drängt sich die Frage auf, warum haben die Franzosen vor Beginn der Maßnahme die nach französischem Recht offensichtlich zwingend notwenige Unbedenklichkeitsbescheinigung über die geplanten technischen Maßnahmen nicht eingeholt? Lag es vielleicht daran, dass sie gar nicht wussten, was dort technisch gemacht wird, weil die Niederländer dort tätig waren? Oder war doch sogar das Bundeskriminalamt involviert, die schon 2019 EncroChat-Geräte knacken konnten?

 

Festzuhalten bleibt, dass -Stand jetzt- die Beweiserhebung der EncroChat-Daten in Frankreich rechtswidrig war! 

 

Das muss auch Auswirkungen auf die Verwendung und Verwertung der EncroChat-Daten in Deutschland haben.

 

In der bisherigen Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs zum Thema EncroChat hieß es noch:

 

"Demgegenüber ist die Rechtmäßigkeit von Ermittlungshandlungen (...) nach dem Recht des ersuchten Staates zu bewerten." (BGH, 02.03.2022 - 5 StR 457/21)

 

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