EMRK trifft Kosovo - Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens

Anfang Juni durfte unser Partner Rechtsanwalt und Strafverteidiger Christian Lödden auf Einladung des Europarats als internationaler Experte an einem zweitägigen Workshop zu Art. 8 Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens, mit Vertretern des Verfassungsgerichts der Republik Kosovo teilnehmen. 

Christian Lödden hat zwei Vorträge zu Überwachungsmaßnahmen von Telekommunikation und digitaler Kommunikation in strafrechtlichen Verfahren sowie zur Verwendung von personenbezogenen Daten als Beweise in Strafverfahren gehalten. Anschließend haben wurden mit den Teilnehmern Fallstudien besprochen und angeregt über das Spannungsfeld zwischen dem Recht auf Privatsphäre und dem Strafverfolgungsinteresse des Staates diskutiert. Selbstverständlich wurde in diesem Zusammenhang auch die aktuellenEncroChat, SkyECC und ANOM Verfahren heiß diskutiert. Die EncroChat-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in der Sache A.L. and E.J. v. France wird sehnlichst erwartet!

Was ist der Schlüssel zu einem vereinten, friedlichen und funktionierenden Europa? Es ist der Austausch zwischen den Menschen und der Konsens auf gemeinsame Werte und Mindeststandards bei der Einhaltung der Menschenrechte. Die Republik Kosovo ist auf dem besten Weg, genau das alles zu erfüllen.

 Als Rahmenprogramm wurde der neue Verhandlungssaal des Verfassungsgerichts besichtigt. Dieser ist selbstverständlich mit modernster Video- und Audioaufzeichnungstechnik ausgestattet. Als Christian Lödden davon berichtete, dass in Deutschland in erstinstanzlichen Verfahren vor Landgerichten noch nicht mal ein Wortprotokoll geführt wird und die geplante gesetzliche Einführung der Tonaufzeichnung und das anschließende Transkribieren von strafrechtlichen Hauptverhandlungen auf erbitterten Widerstand in der deutschen Richterschaft sorgt, hatte dafür keiner der Anwesenden Verständnis. Transparenz und Nachvollziehbarkeit ist der Eckpfeiler und das Fundament zugleich eines fairen Verfahrens im Sinn des Art. 6 EMRK.

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