Die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtet heute über ein Verfahren vor dem Landgericht Gießen, in dem Rechtsanwalt Lödden verteidigt hat - ein Fall, der zeigt, wie weit Ermittlungsbehörden gehen, um an Daten zu kommen. Doch wo liegt die Grenze zwischen effektiver Strafverfolgung und rechtsstaatswidrigem Vorgehen?
Der Artikel liefert einen detaillierten Einblick in die undurchsichtige Welt rund um den -vom FBI entwickelten und betriebenen - Kryptodienst ANOM. Er zeigt, wie das FBI gemeinsam mit seinen internationalen Partnern Überwachungsbeschlüsse erwirkte, die zur heimlichen Auswertung von ANOM-Chats führten.
In dem Artikel wird ein Antrag von Rechtsanwalt Lödden in dem Verfahren thematisiert, in dem er offengelegt hat, dass der sogenannte – und bislang geheim gehaltene - „Drittstaat“ Litauen ist.
In dem Antrag hat er nicht nur den Drittstaat benannt, sondern auch die Namen der beteiligten litauischen Richter, Staatsanwälte und Polizisten sowie die Aktenzeichen der Beschlüsse offengelegt.
Er hat weiter vorgetragen, dass die Grundlage für die Überwachung der ANOM-Server in einem europäischen Drittstaat nicht nur fragwürdig, sondern durch gezielte Täuschung der Richter erwirkt wurde.
All‘ diese Informationen beruhen auf umfangreichen Recherchen und Ermittlungen der Verteidigung, denn sowohl Litauen, Deutschland als auch die USA hüllen sich zu den Umständen und Hintergründen der Operation in Schweigen – was es den Betroffenen unmöglich macht, eine effektive gerichtliche Überprüfung der Operation und der Beweiserhebung zu erlangen.
Wenn Geheimhaltung wichtiger ist als rechtsstaatliche Kontrolle, dann steht nicht nur das Schicksal einzelner Beschuldigter auf dem Spiel – sondern das Fundament eines fairen Verfahrens.
Das Ziel effektiver Strafverteidigung ist es, aufzuzeigen, dass die Überwachung von Kommunikationsdaten nicht auf Kosten der verfassungsmäßigen Rechte der Beschuldigten erfolgen darf – und dass internationale Ermittlungen immer auch einer kritischen Prüfung unterliegen müssen.
Mehr dazu hier.
Wer sich für die Hintergründe interessiert: Der ausführliche Bericht ist in der heutigen F.A.Z. zu finden. Zur Online-Ausgabe geht es hier.
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