Der EGMR hat die Beschwerden von 2 britischen Staatsbürgern gegen die EncroChat Maßnahmen der französischen Behörden wegen Verstößen gegen Art. 8 EMRK als unzulässig abgelehnt, weil die Beschwerdeführer nicht den Rechtsweg in Frankreich ausgeschöpft haben. Gleichzeitig hat der EGMR ausdrücklich festgestellt, dass Personen, denen vorgeworfen wird, ein EncroChat-Gerät benutzt zu haben, in Frankreich die Möglichkeit haben müssen, die Anordnung der Überwachung gerichtlich überprüfen zu lassen.
Unser Partner Rechtsanwalt und Strafverteidiger Christian Lödden hat für die Oktoberausgabe der Zeitschrift "Strafverteidiger (StV)" das Editorial verfasst und dabei versucht, die mündliche Verhandlung vom 04.07.2023 vor der Großen Kammer des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu der Vorlage des Landgerichts Berlin in Sachen EncroChat zu rekapitulieren, einzuordnen und auszublicken, wobei er in dem imposanten Saal einen rechtsstaatlichen Hoffnungsfunken wahr- und mitgenommen hat.