Für eine persönliche und vertrauensbasierte Zusammenarbeit ist es wichtig, dass Sie wissen, wer wir sind.
Rechtsanwalt und Partner
Ich habe von Beginn meiner juristischen Ausbildung an den Fokus auf die strafrechtlich forensische Tätigkeit gelegt und bei den erfahrenen und bekannten Berliner Strafverteidigern Olaf D. Franke und Axel Weimann das Handwerk des Strafverteidigers mit sämtlichen Facetten von der Pike auf gelernt. Zunächst war ich als Strafverteidiger in Berlin und Köln tätig. Nach dem ich dann 3,5 Jahre zuletzt als Leiter der Compliance-Beratung für ein ehemaliges DAX-Unternehmen meine Robe gegen das Büro getauscht hatte, habe ich inzwischen den Weg zurück in die Gerichtssäle der Republik gefunden.
Dabei verteidige ich bundesweit in Schwurgerichtsverfahren, vor Wirtschafts- und Betäubungsmittelstrafkammern, allen Land- oder Amtsgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof in Strafsachen und übernehme dabei auch die Koordination und Steuerung von Sockelverteidigungen in Umfangsverfahren zum Teil mit internationalem Bezug.
Einen Unterschied macht hier nur die Anzahl der entscheidenden Richter, nicht mein Einsatz für meinen Mandanten. Wenn ich ein Mandat übernehme, kämpfe ich bis zum Schluss mit vollem Einsatz für das bestmögliche Ergebnis – unabhängig davon, ob es um den Führerschein, ein Berufsverbot oder eine lebenslange Freiheitsstrafe geht.
Besondere Erfahrungen und Spezialisierung habe ich in sogenannten EncroChat-, SkyECC- und ANOM-Verfahren sowie in grenzüberschreitenden Verfahren der organisierten Kriminalität. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Verteidigung von Mandanten in CumEx-Verfahren sowie in der Verteidigung von Ärzten in straf- und berufsrechtlichen Verfahren.
Unbedingtes Eintreten für meine Mandanten zu jeder Zeit ist für mich selbstverständlich und Teil meiner Passion als Strafverteidiger. Ich habe keine Scheu davor, die Interessen meiner Mandanten konfliktreich gegenüber Richtern oder Staatsanwälten zu vertreten. Dabei ist mir wichtig, dass das Interesse meiner Mandanten über allem steht.
Strafverteidigung darf niemals dem Selbstzweck oder der Selbstdarstellung dienen.
Das jeweilige Verteidigungsziel bestimmt den Ton und die Strategie.
Neben meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt und Strafverteidiger teile ich meine Erfahrungen regelmäßig mit anderen Kolleginnen und Kollegen als Referent auf nationalen und internationalen Konferenzen.
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